Bedingungen

Bedingungen

Ausrichter

Die International Telekom Beethoven Competition Bonn (nachfolgend auch „Wettbewerb“) wird von der Deutsche Telekom AG (nachfolgend auch „DTAG“), welche die Internationalen Beethovenfeste Bonn gGmbH (nachfolgend auch „IBFB“) mit der Organisation des Wettbewerbs beauftragt hat, ausgerichtet. Vertragspartner der Teilnehmerinnen/er (nachfolgend „Teilnehmerinnen/er“ bzw. „Teilnehmerin/er“ ist die DTAG. Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb sind an die IBFB zu richten.

Teilnahmeberechtigung

An der International Telekom Beethoven Competition Bonn 2023 können Pianistinnen und Pianisten aller Nationen sowie Staatenlose teilnehmen, die nach dem Recht des Staates, welchem sie angehören, rechtsfähig und geschäftsfähig sind, und das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies bedeutet als Beispiel für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, dass Teilnehmerinnen/er nach dem 09.12.1990 (entspricht abgeschlossenes 32. Lebensjahr / 32. Geburtstag) und vor dem 01.12.2005 (entspricht abgeschlossenes 18. Lebensjahr / 18. Geburtstag) geboren sind. Schülerinnen und Schüler von Jurymitgliedern (zum Zeitpunkt der Bewerbung und bezogen auf regelmäßigen Unterricht von mindestens einem Jahr in den letzten 3 Jahren vor dem Wettbewerb) sind von der Teilnahme an der Competition ausgeschlossen. Außerdem sind frühere Preisträger der International Telekom Beethoven Competition 2005, 2007, 2009, 2011, 2013, 2015, 2017, 2019 und 2021 (1., 2. und 3. Preis) von einer erneuten Teilnahme ausgeschlossen.
Aus allen vollständig eingegangenen Anmeldungen werden von einer Aufnahmekommission 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt, die zur ersten Runde nach Bonn eingeladen werden.

Bewerbungsunterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular in Deutsch oder Englisch
  • Passkopie
  • Kurzbiographie (ausformuliert, max. 150 Wörter)
  • aktuelle farbige Porträtfotos
  • Video über Repertoire
    (siehe dazu die Anforderungen unter Repertoire; keine reine Audioaufnahme, die Aufnahmen der eingereichten Stücke dürfen nicht nachträglich bearbeitet werden und müssen innerhalb der Werke ungeschnitten vorliegen), Bereitstellung über YouTube (youtube.com) wie im Bewerberformular erläutert.
  • Kopie der Überweisung der Anmeldegebühr von 50€ als Nachweis

Optional

Alle benötigten Bewerbungsunterlagen und Informationen müssen zwischen dem 01. Sep 2022 und 19. Mai 2023 online im Menüpunkt Bewerbung übermittelt werden.

Die Anmeldegebühr ist mit dem Vermerk „spesenfrei für den Empfänger", Verwendungszweck "Beethoven Competition Bonn 2023" und Name des Teilnehmers auf folgendes Konto einzuzahlen:

Empfänger: Int. Beethovenfeste Bonn
Bank: Sparkasse KölnBonn
BLZ: 370 501 98
Kontonummer: 25 635
IBAN: DE97 3705 0198 0000 0256 35
BIC: COLSDE33

International Telekom Beethoven Competition
c/o Beethovenfeste Bonn gGmbH
Kurt-Schumacher-Str. 3
53113 Bonn
Germany

Alternativ kann eine Zahlung über PayPal auf die Mailadresse gassmann@beethovenfest.de unter der Angabe „Beethoven Competition 2023“ sowie Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin gesendet werden. Für die Zahlung über Paypal darf nicht die Funktion „Waren oder Dienstleistungssendung“ verwendet werden.

Die Anmeldung wird schriftlich bestätigt, wenn die vollständigen Unterlagen und die Anmeldegebühr eingegangen sind. Unvollständige Bewerbungen oder nicht korrekte Angaben können zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. Sämtliche Unterlagen werden vertraulich behandelt.

Auswahlverfahren/ Vorrunde

Mit der Anmeldung reichen die Bewerberinnen und Bewerber eine persönlich bespielte Aufnahme ein. Das Programm ist dem Repertoire unter dem Punkt „Vorrunde" zu entnehmen.

Eine Aufnahmekommission entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb. Hierbei werden maximal 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt. Sind alle Teilnahmebedingungen erfüllt, so sind die Aufnahmen für die Auswahl maßgeblich. Die Entscheidung wird bis zum 19. Juni 2023 schriftlich mitgeteilt. Erklärungen dazu werden nicht gegeben.

Hauptrunde

Die Auswahl der Sieger findet in vier Wettbewerbsdurchgängen, der sogenannten Hauptrunde, voraussichtlich in der Zeit vom 1. bis 09. Dezember 2023 statt. Die Anreise erfolgt zwei Tage vorher am 29. November 2023. Die DTAG oder IBFB ist berechtigt, die Daten abzuändern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, sich für die Dauer der Hauptrunde von anderweitigen, kollidierenden Verpflichtungen freizuhalten. Ein Rücktritt ist dem Veranstalter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Die Reihenfolge des Vorspielens wird voraussichtlich am 29. November (Anreisetag) im Rahmen eines Empfangs für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Los ermittelt und während des gesamten Wettbewerbs beibehalten.

Für das Wettbewerbsprogramm ist das Repertoire und die dort genannten Bestimmungen verbindlich. Der Jury bleibt vorbehalten, die Darbietungen bei Zeitüberschreitung zu unterbrechen. Das Solo-Repertoire, mit Ausnahme des Werks aus dem 21. Jahrhundert ist in allen Wettbewerbsrunden auswendig vorzutragen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben vor Ort Gelegenheit zum Üben und Einspielen.

Der Bewertungsmodus bleibt der Jury vorbehalten und ist im Juryhandbuch (pdf, 292,8 KB) nachzulesen. Er wird den Grundsätzen eines fairen Musikwettbewerbs entsprechen. In der ersten und zweiten Wettbewerbsrunde wird ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin durch eine Abstimmung im Internet im Zusammenhang mit der Live-Übertragung der Wettbewerbsrunden ermittelt. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist der Kontakt zur Jury während der Dauer des Wettbewerbs untersagt.

Anreise und Unterkunft

Die Anreise erfolgt voraussichtlich und vorbehaltlich von durch die DTAG oder IBFB mitgeteilter Änderungen am Mittwoch, den 29. November 2023 von 9.00 – 15.00 Uhr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer melden sich unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises persönlich im Wettbewerbsbüro an.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird gegen Abrechnung eine Reisekostenunterstützung in Höhe der angefallenen Reisekosten gewährt, höchstens jedoch:
•    250 € für Teilnehmer aus europäischen Ländern bzw.
•    500 € für Teilnehmer aus außereuropäischen Ländern.
Alle über die Reisekostenunterstützung hinausgehenden Kosten sind durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst zu tragen. Für die Erstattung der Reisekosten akzeptiert der Veranstalter nur Originalbelege, keine Fotokopien. Der kürzeste Anreiseweg zwischen dem Wohnsitz oder Aufenthaltsort des jeweiligen Teilnehmers und dem Veranstaltungsort ist einzuhalten.
Zugelassene Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland können, soweit erforderlich, mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung des Wettbewerbs das Einreisevisum beantragen. Die Kosten für erforderliche Visa oder sonstige, mit der Reise verbunden Kosten sind durch die Teilnehmerinnen/den Teilnehmer zu tragen.
Allen zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird für den Wettbewerbszeitraum die kostenfreie Unterkunft gewährt. Die Auswahl der Unterkunft steht im Ermessen der DTAG oder IBFB. Die Unterbringung kann bspw. in einer Gastfamilie, einem Hotel oder einer Wohnung erfolgen. Zum Üben werden Flügel in Räumen am Wettbewerbsort in der Zentrale der Deutschen Telekom bereitgestellt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die während des Wettbewerbs in einer anderen als der von der DTAG oder IBFB bereitgestellten Unterkunft unterkommen möchten, tragen die Kosten und sonstigen Aufwände hierfür selbst.
Reise- und Verpflegungskosten von Begleitpersonen werden nicht übernommen. Für Begleitpersonen wird keine Unterkunft vermittelt.

Erfassung von Daten und Datenschutz

Es werden ausschließlich Daten erfasst, die für die Durchführung des Wettbewerbs und von Folgeveranstaltungen mit dem Preisträger sowie für Einladungen der Teilnehmer zu künftigen Wettbewerbsrunden der International Telekom Beethoven Competition Bonn 2023 verwendet und gespeichert werden. Auch diese Daten werden gelöscht, sobald ein Teilnehmer die Altersgrenze für die Teilnahme an der International Telekom Beethoven Competition Bonn überschritten hat. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten finden Sie unter https://www.telekom.de/datenschutzhinweise (Allgemeiner Datenschutzhinweis der Telekom Deutschland GmbH (dt.))

Der weiteren Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit durch formlose Mitteilung gegenüber der DTAG oder IBFB widersprechen.

Weitere Verpflichtungen der Teilnehmer

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular mit den folgenden Wettbewerbsbedingungen einverstanden:

Das von den Bewerberinnen und Bewerbern mit der Anmeldung eingereichte Repertoire ist verbindlich. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich.

Der erste Preisträger verpflichtet sich, unentgeltlich mit dem Beethoven Orchester Bonn an der "BeethovenNacht" im Dezember 2023 in Bonn mitzuwirken. Ein Anspruch auf Mitwirkung besteht nicht. Die Preisträger verpflichten sich zudem zur Mitwirkung ohne Honorar an einem Konzert der Deutschen Telekom AG im Jahr 2024.
Für die International Telekom Beethoven Competition Bonn 2023 stehen ausschließlich Steinway-Flügel zur Verfügung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, bestehende vertragliche Vereinbarungen mit Agenturen und deren Kerninhalte (Vertragslaufzeit, regionale Reichweite, bereits bestehende Konzertverpflichtungen in den 24 Monaten nach Abschluss der ITBCB 2023) unter Wahrung etwa gegebener Verschwiegenheitsvereinbarungen gegenüber dem Veranstalter offen zu legen.

Die/der Teilnehmer verpflichten sich, alle Anweisungen der DTAG oder IBFB zu befolgen. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung etwaiger Hygienekonzepte. Die DTAG oder IBFB sind berechtigt, einzelne Teilnehmerinnen/Teilnehmer bei Nichtbefolgung der Anweisungen von der Teilnahme auszuschließen. Ansprüche der Teilnehmerinnen/Teilnehmer entstehen dabei nicht.

Kurzfristige Anpassung der Teilnahmebedingungen und der Veranstaltung

Die/der Teilnehmerin/Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme an, dass die Entscheidung darüber, ob die International Telekom Beethoven Competition Bonn 2023 durchgeführt wird, im alleinigen Ermessen der DTAG steht. Dies beinhaltet auch die Entscheidung darüber, ob die International Telekom Beethoven Competition Bonn 2023 nach der Einsendung der Teilnehmerbeiträge und vor Durchführung der Hauptrunde vorzeitig aus den nachfolgend benannten Gründen beendet wird.

Des Weiteren können die Teilnahmebedingungen kurzfristig durch DTAG angepasst werden, insbesondere falls dies wegen des Vorliegens höherer Gewalt erforderlich ist. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn es aktuelle Auflagen von den lokalen oder nationalen Behörden am Austragungsort Bonn gibt. Ob und wie die Veranstaltung angepasst wird, steht im Ermessen der DTAG.

Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind sich dabei darüber bewusst, dass die International Telekom Beethoven Competition Bonn 2023 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden soll, um den künstlerischen Rahmenbedingungen eines hochwertigen, internationalen Klavierwettbewerbs und gleichen Voraussetzungen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gerecht zu werden.

Die An- und Abreise steht in alleiniger Verantwortung und erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Dies gilt auch für die Unterbringung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer während der Veranstaltung in Bonn. Soweit in diesen Bedingungen nicht anders geregelt, trägt die/der Teilnehmerin/Teilnehmer sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, selbst. Es erfolgt zudem keine Erstattung der Anmeldegebühr bei Nichtteilnahme oder Ausfall der Competition.

Sollte eine Reise nicht angetreten werden (z.B., wenn die Veranstaltung abgesagt wird oder der Teilnehmer nicht zur Competition erscheinen will oder kann), entfällt zudem der Anspruch auf den von der DTAG gewährten Zuschuss zu den Reisekosten (vgl. Punkt „Anreise und Unterkunft“). Der Teilnehmer kann auch für schon gebuchte Transportmittel keine Kostenerstattung verlangen.

Haftung der DTAG oder IBFB

Die Möglichkeit zur Absage durch die DTAG besteht insbesondere in den Fällen, in denen die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Ein Fall höherer Gewalt liegt vor, sofern durch eine anerkannte Institution z.B. Robert Koch-Institut, Bundesrepublik Deutschland, Länder und Kommunen, insbesondere Gesundheitsbehörden, eine Reisewarnung oder eine erhöhte Risikowarnung für Bonn und Umgebung ausgesprochen wird oder eine anerkannte Institution die Region als Risikogebiet bzw. als besonderes betroffenes Gebiet einstuft oder die Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Gefährdungslage durch die Behörden untersagt wird oder Auflagen erteilt werden, die die Durchführung unmöglich machen.

Die Veranstaltung kann zudem abgesagt werden, wenn mehrere Teilnehmer absagen oder nicht mehr einreisen dürfen und weniger als 50% der Teilnehmer zur Competition erscheinen können. Die Entscheidung ob die Veranstaltung abgesagt wird liegt im Ermessen der Veranstalter.

DTAG oder IBFB wird die Teilnehmerinnen/Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall der Competition informieren. Im Falle einer Absage aus benannten Gründen haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen die Veranstalter.

Sollten einzelne Teilnehmerinnen/er nicht an dem Wettbewerb und insbesondere der Hauptrunde teilnehmen können oder wollen, (zB weil die Region ein Risikogebiet ist, der Teilnehmer aus einem Risikogebiet kommt und nicht einreisen darf oder er deshalb von der Veranstaltung ausgeschlossen wird), verpflichtet sich der Teilnehmer dazu, DTAG oder IBFB unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Zur Klarstellung entstehen aus diesem Umstand keinerlei Ansprüche gegen die DTAG oder IBFB.

Sollte ein Teilnehmer nicht ausreisen dürfen, da die Region Bonn zwischenzeitlich zum Risikogebiet wurde oder dies auch schon bei der Anreise des Teilnehmers war, so hat die/der Teilnehmer keine Ansprüche gegen DTAG oder IBFB. Derartige Ansprüche können insbesondere aber nicht abschließen aufgrund des längeren Aufenthalts in Bonn entstehen (z.B., Lohn-/Jobverluste, Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Bonn, Mehrkosten des Transports, Kosten für einen Corona-Test). Dasselbe gilt für den Begleiter oder Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers.

Rechte

Die Teilnehmer erklären sich mit der Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die DTAG oder IBFB und/oder von ihr beauftragte Dritte audiovisuelle Aufnahmen und/oder Audio-Aufnahmen, sowie Lichtbilder (Fotos) (im Folgenden gemeinsam „Aufnahmen“) vom Auftritt des Teilnehmers erstellen.
Der Teilnehmer räumt der DTAG oder IBFB das exklusive, zeitlich unbefristete, an Dritte unterlizenzierbare Recht ein, die Aufnahmen und/oder Ausschnitte hieraus in allen Medien zu verwerten, insbesondere die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu senden/weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben.
Dies schließt das Recht ein, die Aufnahmen zeitgleich (live) oder zeitversetzt im TV und/oder Radio zu senden bzw. weiterzusenden, sowie diese im Internet und mobilen Portalen öffentlich zugänglich zu machen.
Darüber hinaus schließt dies das Recht ein, die Aufnahmen auf DVD, Blu-Ray bzw. CD zu vervielfältigen und diese entgeltlich und/oder unentgeltlich zu verbreiten. Die Teilnehmer erhalten zu Arbeitszwecken (nicht jedoch zur Veröffentlichung) eine Kopie der DVD, Blu-Ray bzw. CD-Aufnahmen kostenlos.
Die DTAG oder IBFB sind ist zum Zwecke der vorgenannten Nutzung der Aufnahmen dazu berechtigt, diese unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Künstlers zu kürzen und zu bearbeiten. Die vorgenannte Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb.
Bitte beachten Sie: Sollten Zweifel hinsichtlich der Auslegung der Wettbewerbsbedingungen bestehen, so ist allein der deutsche Text rechtsverbindlich. Die DTAG oder IBFB behält sich zumutbare Änderungen in Ablauf und Programm vor. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

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