Haftung der DTAG oder IBFB
Die Möglichkeit zur Absage durch die DTAG besteht insbesondere in den Fällen, in denen die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Ein Fall höherer Gewalt liegt vor, sofern durch eine anerkannte Institution z.B. Robert Koch-Institut, Bundesrepublik Deutschland, Länder und Kommunen, insbesondere Gesundheitsbehörden, eine Reisewarnung oder eine erhöhte Risikowarnung für Bonn und Umgebung ausgesprochen wird oder eine anerkannte Institution die Region als Risikogebiet bzw. als besonderes betroffenes Gebiet einstuft oder die Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Gefährdungslage durch die Behörden untersagt wird oder Auflagen erteilt werden, die die Durchführung unmöglich machen.
Die Veranstaltung kann zudem abgesagt werden, wenn mehrere Teilnehmer absagen oder nicht mehr einreisen dürfen und weniger als 50% der Teilnehmer zur Competition erscheinen können. Die Entscheidung ob die Veranstaltung abgesagt wird liegt im Ermessen der Veranstalter.
DTAG oder IBFB wird die Teilnehmerinnen/Teilnehmer unverzüglich über den Ausfall der Competition informieren. Im Falle einer Absage aus benannten Gründen haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen die Veranstalter.
Sollten einzelne Teilnehmerinnen/er nicht an dem Wettbewerb und insbesondere der Hauptrunde teilnehmen können oder wollen, (zB weil die Region ein Risikogebiet ist, der Teilnehmer aus einem Risikogebiet kommt und nicht einreisen darf oder er deshalb von der Veranstaltung ausgeschlossen wird), verpflichtet sich der Teilnehmer dazu, DTAG oder IBFB unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Zur Klarstellung entstehen aus diesem Umstand keinerlei Ansprüche gegen die DTAG oder IBFB.
Sollte ein Teilnehmer nicht ausreisen dürfen, da die Region Bonn zwischenzeitlich zum Risikogebiet wurde oder dies auch schon bei der Anreise des Teilnehmers war, so hat die/der Teilnehmer keine Ansprüche gegen DTAG oder IBFB. Derartige Ansprüche können insbesondere aber nicht abschließen aufgrund des längeren Aufenthalts in Bonn entstehen (z.B., Lohn-/Jobverluste, Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Bonn, Mehrkosten des Transports, Kosten für einen Corona-Test). Dasselbe gilt für den Begleiter oder Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers.